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Pflegekosten: Wenn Kinder für die Eltern zahlen müssen

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Bild Pflege eines AngehörigenNachdem am 1. Januar 2012 das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten ist, haben Berufstätige, die pflegebedürftige Angehörige haben, nun die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf die Hälfte zu verringern, um selbst für die Pflege zu sorgen. Ein Rechtsanspruch besteht darauf allerdings nicht.

Auch muss klar sein, dass für diese Zeit auf einen Teil des Gehalts verzichtet werden muss. Zudem fallen durch die Laienpflege, die meist von Familienangehörigen geleistet wird, oft erhebliche Kosten an, die nicht von der Pflegeversicherung getragen werden.

Vielen ist das Risiko unbekannt

Bei einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid, die von der Münchener Verein Versicherungsgruppe in Auftrag gegeben wurde, wurde festgestellt, dass 21 Prozent der Deutschen gar nicht wissen, dass sie sich an den Pflegekosten der Eltern beteiligen müssen. Erschreckend auch die Zahl von nur zwei Prozent, die glauben, dass sich die Kinder in unbegrenzter Höhe an den Kosten der Pflege für die Eltern beteiligen müssen. 55 Prozent der 504 Befragten ab 14 Jahren gehen davon aus, dass sie nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Kosten tragen müssen und 23 Prozent denken, dass es nur Personen betrifft, die ein höheres Einkommen vorweisen können.

Muss ein Elternteil beispielsweise ins Pflegeheim und reicht die vorhandene Rente nicht aus, dann werden auch die Kinder zur Kasse gebeten. Soll zum Beispiel ein Pflegeplatz der Stufe III finanziert werden, muss mit Kosten in Höhe von 3.200 Euro gerechnet werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei 1.550 Euro, demnach bleibt ein Eigenanteil von 1.650 Euro übrig.

Erst die Eltern, dann die Kinder

Natürlich wird für die Bezahlung zuerst die Rente des Pflegebedürftigen herangezogen. Hier kann jedoch schnell eine Lücke entstehen. So lag die Durchschnittsrente bei Frauen im Jahr 2009 bei 347 Euro in den alten Bundesländern und bei 787 Euro in den neuen. Es wären als 863 Euro bzw. 1.303. Euro aufzufüllen. Hier werden die Kinder herangezogen, die unter Umständen sogar mit Sparvermögen oder Wohneigentum die Lücke schließen müssen.

Hier liegt es also nicht an der Bereitschaft der Kinder für die Eltern zu zahlen, sondern es wird sich nach den vorhandenen Einkommensverhältnissen gerichtet. Dabei ist nicht nur die Höhe des Einkommens relevant, sondern auch Unterhaltsverpflichtungen werden berücksichtigt.

Eine private Pflegezusatzversicherung hilft

Vor diesen hohen Pflegekosten kann sich jeder durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung schützen, welche die Laienpflege unbedingt mit absichern sollte.

Foto: djd/www.deutsche-privat-pflege.de/Werner Heiber Fotografie


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